Wichtig zu wissen in Bezug auf CORONA...(Stand 02.09.2021)
Links zur rechtlichen Grundlage und Informationen zur Öffnung der Gastronomie
und touristischen Freizeitangeboten finden sie hier.
Absofort gilt in Bayern ein Ampelsysthem.
Rahmenbedingungen für Ihren Aufenthalt:
- 3 G Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet)
- bei Anreise ist ein entsprechender Nachweiß vorzulegen
(Impfpass, Genesenennachweiß, bestätigtes Testergebnis)
- Maskenpflicht in den gemeinschaftlich genutzten Flächen
- Inzidenz ab 35 Testung muss alle 72 h wiederholt und vorgelegt werden
- Inzidenz ab 50 Testung muss alle 48 h wiederholt und vorgelegt werden
Zugelassene Testmethoden:
- PCR Test (Arzt), vor höchstens 24 Stunden vorgenommen
- Schnelltest (Testzentrum), vor höchstens 24 Stunden vorgenommen
- Selbsttests werden bei uns NICHT akzeptiert!
- bei Stufe Gelb werden in Bayern nur PCR Testergebnise akzeptiert
wer ist von der Testpflicht befreit?
- Kinder von 0-5 Jahren. Ab dem 6. Geburtstag gilt Testpflicht
- vollständig geimpfte Personen (Nachweiß erforderlich)
- genesene Personen (Nachweiß erforderlich)
Was geschieht bei einem positiven Testergebnis?
- positiver Test bei Anreise: Zutritt wird verweigert. Gast muss auf direktem Weg nach Hause fahren und einen Termin für einen PCR Test vereinbaren.
- positiver Test während des Aufenthalts: Gast und alle Mitreisenden Personen müssen sich in ihre gebuchte Ferienwohnung begeben,
das Gesundheitsamt informieren, einen Termin für einen PCR- Test vereinbaren und ggf. die Quarantäne in der Unterkunft verbringen.
Ich bin als Gastgeber dazu verpflichtet, Sie weiterhin zu beherbergen und für geeignete Verpflegung und medizinische Versorgung zu sorgen.
Die Kosten hierfür trägt der Gast.
Wo kann ich mich testen lassen?
Bitte beachten Sie, dass Sie bei den meisten Teststationen im Vorfeld einen Termin vereinbaren müssen (telefonisch, oder online).
Eine Auflistung der lokalen Testzentren finden sie hier.
Einige Arztpraxen, bieten ebenfalls eine Testung an. Eine Übersicht finden Sie hier.
Hygienemaßnahmen im Beherbergungsbetrieb:
- Es gilt Maskenpflicht im Treppenhaus. In den Wohnungen können Sie Sich frei bewegen.
- von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen mit ärztlichem Attest
- für Personal & Gastgeber reicht eine medizinische Gesichtsmaske aus
- Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personal, dem Gastgeber und anderen Gästen ein
- achten Sie auf ausreichende Lüftung der Ferienwohnung
- waschen Sie Sich regelmäßig die Hände
- auf der Innenseite der Haupteingangstüre finden Sie einen Desinfektionsspender
- Husten bzw. niesen Sie bitte in die Armbeuge
Absofort gilt in Bayern: (14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
- 3 G Regel ab einer Inzidenz ab 35 und höher
Lediglich Geimpfte, Genesene oder negativ auf Covid-19 Getestete dürfen die folgenden Einrichtungen besuchen:
öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, außerschulische Bildungsangebote wie Musikschulen und Erwachsenenbildung,
außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken,
den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches.
- Maskenpflicht:
* unter freiem Himmel keine Maskenpflicht
* geschlossene Räume im öffentlichen Bereich immer Maskenpflicht
* ÖPNV und Fernverkehr ebenfalls Maskenpflicht
* ab gelber Ampel FFP2 Maskenpflicht, ansonsten reicht medizinische Maske aus
- Kontaktbeschränkungen
* erst bei stufe Gelb
- Gastronomie: 3 G Regel
Die Passion 2022
Die Oberammergauer Passionsspiele 2020 können aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant
vom 16. Mai bis 4. Oktober 2020 stattfinden, sondern müssen um zwei Jahre verschoben werden.
Die Aufführungen sind nun vom 14. Mai bis 2. Oktober 2022 geplant.
Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ihren Buchungen.